Grillen verboten?
Im Garten oder auf dem Balkon? Wo darf man grillen und wo nicht?
Wenn wir unseren Grill im Garten aufstellen, gehen wir in der Regel davon aus, dass wir das dürfen und hier keinerlei Einschränkungen bestehen. Was aber, wenn man keinen eigenen Garten hat? Darf ich auf meinem Balkon grillen? Was ist, wenn sich die Nachbarn über den Rauch beschweren? Und wie ist das eigentlich mit dem Grillen in der Öffentlichkeit - in Parks oder auf Wanderwegen?
Auf nicht alle dieser Fragen kann man immer eine klare Antwort geben, denn eindeutige Gesetze gibt es hierzu kaum. An manchen Orten ist das Grillen absolut verboten und an anderen wird es explizit erlaubt. Selbst im eigenen Garten und auf dem Balkon gibt es unter Umständen einige Vorschriften zu berücksichtigen… Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhalt:
Grillen in der Öffentlichkeit
Ein lauer Sommerabend, der Wind streicht sanft durch die Baumkronen. Die Sonne ist soeben untergegangen und im Glasklaren Wasser des Sees spiegeln sich die ersten Sterne. Der Abend könnte nicht schöner sein! Vor euch glühen bereits die Kohlen - es wird Zeit das Grillgut aufzulegen!
Grillen in der Freien Natur ist ein ganz besonderes Erlebnis! Egal ob man aufgespießte Würstchen über einem klassischen Lagerfeuer brät oder ein vollwertiges Outdoor-Dinner auf seinem Holzkohlegrill zubereitet - in der freien Wildnis schmeckt alles intensiver und man schafft bleibende Erinnerungen an einen außergewöhnlichen Abend mit den besten Freunden.
Doch nicht überall darf man einfach so grillen!
Grillen am See?

Das Grillen in der Öffentlichkeit ist in der Regel sehr klar geregelt:
Wo Grillen explizit erlaubt ist, wird dies normalerweise eindeutig gekennzeichnet. Es gibt viele öffentliche Grill- und Feuerstellen, die man entweder ganz frei oder nach Anmeldung nutzen kann. Häufig sind sie Teil von größeren Parkanlagen und gehören der Stadt oder Kommune. Auch ohne Feuerstellen ist es an vielen Orten erlaubt, einen Grill mit zu bringen und draußen zu grillen.
In diesen Fällen gibt es häufig einige grundsätzliche Regeln zu beachten:
Zum Beispiel dass man den öffentlichen Ort sauber hält, oder dass man mit offenem Feuer verantwortungsbewusst umgehen soll. Häufig gibt es auch Zeiten, zu denen die Feuerstelle nicht genutzt werden darf - meistens um nächtliche Lärmbelästigung zu vermeiden oder aus Naturschutzgründen.
Derartige Regeln sollten unbedingt beachtet werden, schließlich befindet man sich hier nicht auf seinem eigenen privaten Grundstück. Wenn das Grillen in der Öffentlichkeit definitiv nicht erlaubt ist, ist das zumeist ganz eindeutig definiert!
Illegales Wildgrillen!
Wenn das Grillen an einem Ort verboten ist, steht dies meistens in den entsprechenden Parkverordnungen oder im Naturschutzgesetzt. In Naturschutzgebieten und Uferschutzzonen von Gewässern ist Grillen absolut untersagt. Wer dem zuwiderhandelt, kann bestraft werden! Für das illegale Grillen, das sogenannte Wild-Grillen, drohen teils saftige Bußgelder von bis zu 5000€.
Aufgrund der aktuellen Lage gelten vielerorts spezielle Verordnungen, die den Aufenthalt größerer Gruppen in der Öffentlichkeit einschränken. Diese Regeln unterscheiden sich regional und ändern sich regelmäßig. Auch öffentliche Grillplätze und Parkanlagen etc. fallen unter Umständen unter diese besonderen Beschränkungen und können somit temporär geschlossen sein.
Achtung: Grillen im Wald ist verboten!
Im Wald zu grillen ist nicht erlaubt! Der Grund dafür sollte einleuchten: die Waldbrandgefahr ist einfach viel zu hoch! Besonders in den letzten Jahren sind die Sommer immer trockener geworden. Durchschnittlich werden in Deutschland über 1000 Waldbrände pro Jahr gezählt.

Feuer im Wald ist also verboten! Als Rahmengesetz gelten hier das Bundeswaldgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, im Detail ist die Waldbrandprävention jedoch Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Hier greifen also regional ganz unterschiedliche Vorschriften und Bußgeldkataloge. Vielerorts wird Grillen im Wald als illegales Feuer oder fahrlässige Brandstiftung eingeordnet. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder zwischen 50€ und 100.000€, je nach Bundesland.
Grundsätzlich sollte man erst einmal davon ausgehen, dass das Grillen im Wald überall verboten ist. Selbstverständlich gibt es aber auch hier die ein oder andere Ausnahme: Ähnlich wie oben bereits beschrieben, gibt es auch im Wald immer wieder explizit ausgeschilderte Feuerstellen und Grillplätze, zum Beispiel auf Lichtungen und an Wanderhütten. In manchen Landesverordnungen gibt es entsprechende Ausnahmeregelungen für eine Sondererlaubnis durch die örtlichen Behörden und/oder private Waldbesitzer.
Praktisch: Ein tragbarer Grill zum Mitnehmen!
Wer draußen grillt, möchte normalerweise keinen großen und schweren Grill mit sich herumschleppen. Der klapprige Rundgrill mit drei Beinen von der nächsten Tankstelle ist jedoch auch nicht unbedingt das Höchste der Gefühle…
Glücklicherweise ist das den meisten Grillherstellern bekannt und so mangelt es nicht an hochwertigen, tragbaren Grills, die leicht und kompakt sind, aber dennoch durch ein hervorragendes Grillerlebnis und tolle Ergebnisse überzeugen.

Von der klassischen Holzkohle, über Gas bis hin zu Pellets ist alles mit dabei. Für jeden Anwendungszweck findet sich genau der richtige Grill, egal ob Sie eine größere Wanderung machen, einen Roadtrip planen oder einfach nur ein Picknick im Park. Der Weber Go Anywhere ist als Gasgrill und als Holzkohlegrill erhältlich und ist vermutlich einer der beliebtesten und flexibelsten Campinggrills überhaupt! Das Big Green Egg Minimax bietet hingegen eine unglaubliche kulinarische Vielfalt in einem sehr kompakten und transportablen Format.
Grillen im Garten, alles erlaubt?
Wer im eigenen Garten grillt, muss sich erst mal keine Sorgen um Regelverstöße machen. Hier ist selbst offenes Feuer kein Problem. Sie dürfen grillen, womit Sie wollen und so oft Sie wollen. Toben Sie sich mit ihrem Gasgrill oder Holzkohlegrill aus, beim BBQ oder beim Pizzabacken in einem Kamado oder Pizzaofen. Der Garten bietet außerdem genügend Platz für eine luxuriös ausgestattete Outdoorküche mit Einbaugrill - damit haben Sie alles an einem Ort und müssen zwischendurch nicht ständig nach drinnen in die Küche rennen, um den Salat anzumachen oder die Beilagen zu kochen.

Ärgerlich: Grillverbot und Bußgeldstrafe!
Beim Grillen im Garten gilt das Gebot der Rücksichtnahme: Lärmbelästigung zur nächtlichen Ruhezeit oder an Feiertagen sowie Belästigung durch extreme Rauchentwicklung kann zu Streitigkeiten mit Nachbarn führen und schlimmstenfalls mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
- Für den Fall einer gesundheitsgefährdenden Rauchentwicklung oder wenn Rauch durch das Fenster in die Wohnräume der Nachbarn gelangt, kann laut Bundes-Immissionsschutzgesetz sogar ein Grillverbot verhängt werden.
- Als Mieter eine Mietwohnung hat man sich an die Vorgaben der Hausordnung zu halten. Wenn das Grillen vom Vermieter nicht gestattet wurde, kann ein Regelverstoß ein Kündigungsgrund sein.
Vielfältig: Grills für den Garten!
Entdecken Sie unser umfangreiches Sortiment an verschiedenen Grills! Egal ob Holzkohle, Gas, Pellets oder ein Keramikgrill - Wir haben für jeden Garten den richtigen Grill!
Grillen auf dem Balkon - was ist erlaut?
In Ermangelung eines Gartens, kommt es nicht selten vor, dass Mieter oder Wohnungseigentümer gerne auf dem Balkon grillen wollen. Das ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch hat das Gebot der Rücksichtnahme hier oberste Priorität!
In der Regel bedeutet das, dass man seinen Nachbarn bescheid geben sollte, bevor man beginnt, zu grillen. Außerdem sollte dies nur gelegentlich und in nicht allzu großem Ausmaß stattfinden. Lärm- und Rauchbelästigung sind natürlich zu vermeiden.

Rauchfrei grillen!
Da Balkons in Häusern mit mehreren Wohnungen meistens sehr nah beieinander liegen und die Nachbar gerne ungestört auf ihren Balkon entspannen wollen, ist es umso wichtiger, auf raucharmes Grillen zu achten. Rauchbelästigung ist nicht nur äußerst unangenehm sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein und wird, wie bereits oben erwähnt, mit hohen Bußgeldern bestraft. Wer möglichst raucharm grillen möchte, sollte auf Gasgrills oder Elektrogrills setzen.
Elektrogrills und Gasgrills für den Balkon
Grillverbot im Mietvertrag?
Laut dem Deutschen Mieterbund ist den Mietern das Grillen auf dem Balkon oder im Garten grundsätzlich erlaubt und muss von den Nachbarn akzeptiert werden. Dennoch behält der jeweilige Vermieter im Einzelfall die Entscheidungshoheit: Wenn das Grillen im Mietvertrag oder der Hausordnung nur eingeschränkt erlaubt oder gänzlich verboten ist, hat man sich als Mieter unbedingt daran zu halten.
In der Vergangenheit ist es bereits zu Fällen gekommen, in denen Mieter mehrfach gegen ein Grillverbot in der Hausordnung verstoßen haben und infolgedessen das Mietverhältnis gekündigt wurde.
Wie oft auf einem Balkon gegrillt werden darf, unterscheidet sich im Einzelfall. In manchen Hausordnungen und Mietverträgen befinden sich entsprechende Vorgaben oder Verbote. Einheitliche Gesetze gibt es dazu keine. Im Gegenteil: zahlreiche Streitfälle haben in der Vergangenheit zu zu ganz verschiedenen exemplarischen Gerichtsurteilen geführt:
- Landgericht Aachen: 2x pro Monat
- Landgericht Stuttgart: 3x pro Jahr mit Gasgrill
- Landgericht Oldenburg: 4x pro Jahr, bis 24 Uhr
- Amtsgericht Bonn: 1x pro Monat, Ankündigung 48h zuvor
- Amtsgericht Halle/Saale: 4x pro Jahr, Ankündigung 24h zuvor
- Amtsgericht Westerstede: 2x pro Monat/ max. 2x pro Jahr mit Holzkohle
- Amtsgericht Hamburg-Mitte: Grillen mit offenen Holzkohlegrills auf Balkons nicht zulässig
Diese Cookies sind für eine gute Funktionalität unserer Website erforderlich und können in unserem System nicht ausgeschaltet werden.
Wir verwenden diese Cookies, um statistische Informationen über unsere Website bereitzustellen. Sie werden zur Leistungsmessung und -verbesserung verwendet.
Wir verwenden diese Cookies, um die Funktionalität zu verbessern und die Personalisierung zu ermöglichen, beispielsweise Live-Chats, Videos und die Verwendung von sozialen Medien.
Diese Cookies sind für eine gute Funktionalität unserer Website erforderlich und können in unserem System nicht ausgeschaltet werden.
- Name: www-grills-de
- Herkunft: Grills
- Gültigkeit: 1 Monat
- Speichert Sitzungsdaten für Login, Warenkorb und Zahlungsvorgang.
- Name: cookie-consent
- Herkunft: Grills
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Dieses Cookie speichert Ihre Cookie-Einstellungen für diese Website. Diese können Sie jederzeit ändern oder Ihre Einwilligung widerrufen.
Wir verwenden diese Cookies, um statistische Informationen über unsere Website bereitzustellen. Sie werden zur Leistungsmessung und -verbesserung verwendet.
- Name: 1P_JAR
- Herkunft: Google
- Gültigkeit: 2 Jahre
- Diese Cookies verfolgen, wie Sie unsere Website nutzen, um Ihnen Werbung zu zeigen, die für Sie interessant sein könnte. Mehr dazu: https://policies.google.com/technologies/types?hl=de
- Name: CONSENT
- Herkunft: Google
- Gültigkeit: 2 Jahre
- Diese Cookies verfolgen, wie Sie unsere Website nutzen, um Ihnen Werbung zu zeigen, die für Sie interessant sein könnte. Mehr dazu: https://policies.google.com/technologies/types?hl=de
- Name: DV
- Herkunft: Google
- Gültigkeit: 2 Jahre
- Diese Cookies verfolgen, wie Sie unsere Website nutzen, um Ihnen Werbung zu zeigen, die für Sie interessant sein könnte. Mehr dazu: https://policies.google.com/technologies/types?hl=de
- Name: NID
- Herkunft: Google
- Gültigkeit: 2 Jahre
- Diese Cookies verfolgen, wie Sie unsere Website nutzen, um Ihnen Werbung zu zeigen, die für Sie interessant sein könnte. Mehr dazu: https://policies.google.com/technologies/types?hl=de
Wir verwenden diese Cookies, um die Funktionalität zu verbessern und die Personalisierung zu ermöglichen, beispielsweise Live-Chats, Videos und die Verwendung von sozialen Medien.
- Name: __zlcmid
- Herkunft: Zopim (Support-Chat)
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Speichert eine eindeutige Benutzer-ID. Mehr dazu: https://cookiedatabase.org/cookie/zopim/__zlcmid
Aktualisiert: 05.11.2021, 11:37 Uhr
Was sind Cookies?
Cookies und ähnliche Technologien sind sehr kleine Textdokumente oder Codeteile, die oft einen eindeutigen Identifikationscode enthalten. Wenn Sie eine Website besuchen oder eine mobile Anwendung verwenden, bittet ein Computer Ihren Computer oder Ihr mobiles Gerät um die Erlaubnis, diese Datei auf Ihrem Computer oder mobilen Gerät zu speichern und Zugang zu Informationen zu erhalten. Informationen, die durch Cookies und ähnliche Technologien gesammelt werden, können das Datum und die Uhrzeit des Besuchs sowie die Art und Weise, wie Sie eine bestimmte Website oder mobile Anwendung nutzen, beinhalten.
Warum verwenden wir Cookies?
Cookies sorgen dafür, dass Sie während Ihres Besuchs in unserem Online-Shop eingeloggt bleiben, alle Artikel in Ihrem Warenkorb gespeichert bleiben, Sie sicher einkaufen können und die Website weiterhin reibungslos funktioniert. Die Cookies stellen auch sicher, dass wir sehen können, wie unsere Website genutzt wird und wie wir sie verbessern können. Darüber hinaus können je nach Ihren Präferenzen unsere eigenen Cookies verwendet werden, um Ihnen gezielte Werbung zu präsentieren, die Ihren persönlichen Interessen entspricht.
Welche Art von Cookies verwenden wir?
Notwendige Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Einige der folgenden Aktionen können mit diesen Cookies durchgeführt werden.- Speichern Sie Artikel in einem Warenkorb für Online-Käufe - Speichern Sie Ihre Cookie-Einstellungen für diese Website - Speichern von Spracheinstellungen - Melden Sie sich bei unserem Portal an. Wir müssen überprüfen, ob du eingeloggt bist.
Performance cookies
Diese Cookies werden verwendet, um statistische Informationen über die Nutzung unserer Website zu sammeln, auch Analyse-Cookies genannt. Wir verwenden diese Daten zur Leistungssteigerung und Webseitenoptimierung.
Funktionale Cookies
Diese Cookies ermöglichen mehr Funktionalität für unsere Website-Besucher. Diese Cookies können von unseren externen Dienstleistern oder unserer eigenen Website gesetzt werden. Die folgenden Funktionalitäten können aktiviert werden oder auch nicht, wenn Sie diese Kategorie akzeptieren.- Live-Chat-Dienste- Online-Videos ansehen- Social Media Sharing-Buttons- Melden Sie sich mit Social Media auf unserer Website an.
Werbung / Tracking Cookies
Diese Cookies werden von externen Werbepartnern gesetzt und dienen der Profilerstellung und Datenverfolgung über mehrere Websites hinweg. Wenn Sie diese Cookies akzeptieren, können wir unsere Werbung auf anderen Websites basierend auf Ihrem Benutzerprofil und Ihren Präferenzen anzeigen. Diese Cookies speichern auch Daten darüber, wie viele Besucher unsere Werbung gesehen oder angeklickt haben, um Werbekampagnen zu optimieren.
Wie kann ich Cookies ausschalten oder entfernen?
Sie können sich für alle außer den notwendigen Cookies entscheiden. In den Einstellungen des Browsers können Sie die Einstellungen so ändern, dass Cookies blockiert werden. In den meisten Browsern finden Sie in der sogenannten "Hilfe-Funktion" eine Erklärung, wie Sie dies tun können. Wenn Sie die Cookies jedoch blockieren, ist es möglich, dass Sie nicht alle technischen Funktionen unserer Website nutzen können und dass dies negative Auswirkungen auf Ihr Nutzererlebnis haben kann.