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Grillen verboten?

Lesezeit: 6 min.
Erstellt am: 04.05.2021

Im Garten oder auf dem Balkon? Wo darf man grillen und wo nicht? 

Wenn wir unseren Grill im Garten aufstellen, gehen wir in der Regel davon aus, dass wir das dürfen und hier keinerlei Einschränkungen bestehen. Was aber, wenn man keinen eigenen Garten hat? Darf ich auf meinem Balkon grillen? Was ist, wenn sich die Nachbarn über den Rauch beschweren? Und wie ist das eigentlich mit dem Grillen in der Öffentlichkeit - in Parks oder auf Wanderwegen? 

Auf nicht alle dieser Fragen kann man immer eine klare Antwort geben, denn eindeutige Gesetze gibt es hierzu kaum. An manchen Orten ist das Grillen absolut verboten und an anderen wird es explizit erlaubt. Selbst im eigenen Garten und auf dem Balkon gibt es unter Umständen einige Vorschriften zu berücksichtigen… Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Nicht überall ist Grillen zu jeder Zeit erlaubt und selbst bei uns zuhause müssen wir uns an die ein oder andere Vorschrift halten!

Inhalt:

Grillen in der Öffentlichkeit

Ein lauer Sommerabend, der Wind streicht sanft durch die Baumkronen. Die Sonne ist soeben untergegangen und im Glasklaren Wasser des Sees spiegeln sich die ersten Sterne. Der Abend könnte nicht schöner sein! Vor euch glühen bereits die Kohlen - es wird Zeit das Grillgut aufzulegen!

Grillen in der Freien Natur ist ein ganz besonderes Erlebnis! Egal ob man aufgespießte Würstchen über einem klassischen Lagerfeuer brät oder ein vollwertiges Outdoor-Dinner auf seinem Holzkohlegrill zubereitet - in der freien Wildnis schmeckt alles intensiver und man schafft bleibende Erinnerungen an einen außergewöhnlichen Abend mit den besten Freunden.

Doch nicht überall darf man einfach so grillen!

Grillen am See?

Das Grillen in freier Natur ist etwas besonders tolles, doch nicht immer ist es erlaubt!

Das Grillen in der Öffentlichkeit ist in der Regel sehr klar geregelt: 

Wo Grillen explizit erlaubt ist, wird dies normalerweise eindeutig gekennzeichnet. Es gibt viele öffentliche Grill- und Feuerstellen, die man entweder ganz frei oder nach Anmeldung nutzen kann. Häufig sind sie Teil von größeren Parkanlagen und gehören der Stadt oder Kommune. Auch ohne Feuerstellen ist es an vielen Orten erlaubt, einen Grill mit zu bringen und draußen zu grillen.

In diesen Fällen gibt es häufig einige grundsätzliche Regeln zu beachten: 

Zum Beispiel dass man den öffentlichen Ort sauber hält, oder dass man mit offenem Feuer verantwortungsbewusst umgehen soll. Häufig gibt es auch Zeiten, zu denen die Feuerstelle nicht genutzt werden darf - meistens um nächtliche Lärmbelästigung zu vermeiden oder aus Naturschutzgründen.

Derartige Regeln sollten unbedingt beachtet werden, schließlich befindet man sich hier nicht auf seinem eigenen privaten Grundstück. Wenn das Grillen in der Öffentlichkeit definitiv nicht erlaubt ist, ist das zumeist ganz eindeutig definiert!

Illegales Wildgrillen!

Wenn das Grillen an einem Ort verboten ist, steht dies meistens in den entsprechenden Parkverordnungen oder im Naturschutzgesetzt. In Naturschutzgebieten und Uferschutzzonen von Gewässern ist Grillen absolut untersagt. Wer dem zuwiderhandelt, kann bestraft werden! Für das illegale Grillen, das sogenannte Wild-Grillen, drohen teils saftige Bußgelder von bis zu 5000€.

Aufgrund der aktuellen Lage gelten vielerorts spezielle Verordnungen, die den Aufenthalt größerer Gruppen in der Öffentlichkeit einschränken. Diese Regeln unterscheiden sich regional und ändern sich regelmäßig. Auch öffentliche Grillplätze und Parkanlagen etc. fallen unter Umständen unter diese besonderen Beschränkungen und können somit temporär geschlossen sein.

Achtung: Grillen im Wald ist verboten!

Im Wald zu grillen ist nicht erlaubt! Der Grund dafür sollte einleuchten: die Waldbrandgefahr ist einfach viel zu hoch! Besonders in den letzten Jahren sind die Sommer immer trockener geworden. Durchschnittlich werden in Deutschland über 1000 Waldbrände pro Jahr gezählt.

Im Wald darf in den meisten Fällen aufgrund der Waldbrandgefahr nicht gegrillt werden.

Feuer im Wald ist also verboten! Als Rahmengesetz gelten hier das Bundeswaldgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, im Detail ist die Waldbrandprävention jedoch Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Hier greifen also regional ganz unterschiedliche Vorschriften und Bußgeldkataloge. Vielerorts wird Grillen im Wald als illegales Feuer oder fahrlässige Brandstiftung eingeordnet. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder zwischen 50€ und 100.000€, je nach Bundesland.

Grundsätzlich sollte man erst einmal davon ausgehen, dass das Grillen im Wald überall verboten ist. Selbstverständlich gibt es aber auch hier die ein oder andere Ausnahme: Ähnlich wie oben bereits beschrieben, gibt es auch im Wald immer wieder explizit ausgeschilderte Feuerstellen und Grillplätze, zum Beispiel auf Lichtungen und an Wanderhütten. In manchen Landesverordnungen gibt es entsprechende Ausnahmeregelungen für eine Sondererlaubnis durch die örtlichen Behörden und/oder private Waldbesitzer.

Praktisch: Ein tragbarer Grill zum Mitnehmen!

Wer draußen grillt, möchte normalerweise keinen großen und schweren Grill mit sich herumschleppen. Der klapprige Rundgrill mit drei Beinen von der nächsten Tankstelle ist jedoch auch nicht unbedingt das Höchste der Gefühle… 

Glücklicherweise ist das den meisten Grillherstellern bekannt und so mangelt es nicht an hochwertigen, tragbaren Grills, die leicht und kompakt sind, aber dennoch durch ein hervorragendes Grillerlebnis und tolle Ergebnisse überzeugen.

Tragbare Grills eignen sich perfekt, um sie zum Picknick im Park oder auf einen Ausflugg mitzunehmen!

Von der klassischen Holzkohle, über Gas bis hin zu Pellets ist alles mit dabei. Für jeden Anwendungszweck findet sich genau der richtige Grill, egal ob Sie eine größere Wanderung machen, einen Roadtrip planen oder einfach nur ein Picknick im Park. Der Weber Go Anywhere ist als Gasgrill und als Holzkohlegrill erhältlich und ist vermutlich einer der beliebtesten und flexibelsten Campinggrills überhaupt! Das Big Green Egg Minimax bietet hingegen eine unglaubliche kulinarische Vielfalt in einem sehr kompakten und transportablen Format.

Grillen im Garten, alles erlaubt?

Wer im eigenen Garten grillt, muss sich erst mal keine Sorgen um Regelverstöße machen. Hier ist selbst offenes Feuer kein Problem. Sie dürfen grillen, womit Sie wollen und so oft Sie wollen. Toben Sie sich mit ihrem Gasgrill oder Holzkohlegrill aus, beim BBQ oder beim Pizzabacken in einem Kamado oder Pizzaofen. Der Garten bietet außerdem genügend Platz für eine luxuriös ausgestattete Outdoorküche mit Einbaugrill - damit haben Sie alles an einem Ort und müssen zwischendurch nicht ständig nach drinnen in die Küche rennen, um den Salat anzumachen oder die Beilagen zu kochen.

Wenn sich beim Grillen viel Rauch entwickelt und dieser in das Haus zieht kann es gefährlich werden

Ärgerlich: Grillverbot und Bußgeldstrafe!

Beim Grillen im Garten gilt das Gebot der Rücksichtnahme: Lärmbelästigung zur nächtlichen Ruhezeit oder an Feiertagen sowie Belästigung durch extreme Rauchentwicklung kann zu Streitigkeiten mit Nachbarn führen und schlimmstenfalls mit hohen Bußgeldern bestraft werden. 

  • Für den Fall einer gesundheitsgefährdenden Rauchentwicklung oder wenn Rauch durch das Fenster in die Wohnräume der Nachbarn gelangt, kann laut Bundes-Immissionsschutzgesetz sogar ein Grillverbot verhängt werden. 
  • Als Mieter eine Mietwohnung hat man sich an die Vorgaben der Hausordnung zu halten. Wenn das Grillen vom Vermieter nicht gestattet wurde, kann ein Regelverstoß ein Kündigungsgrund sein.

Vielfältig: Grills für den Garten!

Entdecken Sie unser umfangreiches Sortiment an verschiedenen Grills! Egal ob Holzkohle, Gas, Pellets oder ein Keramikgrill - Wir haben für jeden Garten den richtigen Grill! 

Grillen auf dem Balkon - was ist erlaut?

In Ermangelung eines Gartens, kommt es nicht selten vor, dass Mieter oder Wohnungseigentümer gerne auf dem Balkon grillen wollen. Das ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch hat das Gebot der Rücksichtnahme hier oberste Priorität! 

In der Regel bedeutet das, dass man seinen Nachbarn bescheid geben sollte, bevor man beginnt, zu grillen. Außerdem sollte dies nur gelegentlich und in nicht allzu großem Ausmaß stattfinden. Lärm- und Rauchbelästigung sind natürlich zu vermeiden.

Wer keinen Garten hat, grillt gerne auf dem Balkon - aber bitte ohne Rauch!

Rauchfrei grillen!

Da Balkons in Häusern mit mehreren Wohnungen meistens sehr nah beieinander liegen und die Nachbar gerne ungestört auf ihren Balkon entspannen wollen, ist es umso wichtiger, auf raucharmes Grillen zu achten. Rauchbelästigung ist nicht nur äußerst unangenehm sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein und wird, wie bereits oben erwähnt, mit hohen Bußgeldern bestraft. Wer möglichst raucharm grillen möchte, sollte auf Gasgrills oder Elektrogrills setzen.

Elektrogrills und Gasgrills für den Balkon

Grillverbot im Mietvertrag?

Laut dem Deutschen Mieterbund ist den Mietern das Grillen auf dem Balkon oder im Garten grundsätzlich erlaubt und muss von den Nachbarn akzeptiert werden. Dennoch behält der jeweilige Vermieter im Einzelfall die Entscheidungshoheit: Wenn das Grillen im Mietvertrag oder der Hausordnung nur eingeschränkt erlaubt oder gänzlich verboten ist, hat man sich als Mieter unbedingt daran zu halten. 

In der Vergangenheit ist es bereits zu Fällen gekommen, in denen Mieter mehrfach gegen ein Grillverbot in der Hausordnung verstoßen haben und infolgedessen das Mietverhältnis gekündigt wurde. 

Wie oft auf einem Balkon gegrillt werden darf, unterscheidet sich im Einzelfall. In manchen Hausordnungen und Mietverträgen befinden sich entsprechende Vorgaben oder Verbote. Einheitliche Gesetze gibt es dazu keine. Im Gegenteil: zahlreiche Streitfälle haben in der Vergangenheit zu zu ganz verschiedenen exemplarischen Gerichtsurteilen geführt:

  • Landgericht Aachen: 2x pro Monat
  • Landgericht Stuttgart: 3x pro Jahr mit Gasgrill
  • Landgericht Oldenburg: 4x pro Jahr, bis 24 Uhr
  • Amtsgericht Bonn: 1x pro Monat, Ankündigung 48h zuvor
  • Amtsgericht Halle/Saale: 4x pro Jahr, Ankündigung 24h zuvor
  • Amtsgericht Westerstede: 2x pro Monat/ max. 2x pro Jahr mit Holzkohle
  • Amtsgericht Hamburg-Mitte: Grillen mit offenen Holzkohlegrills auf Balkons nicht zulässig